Beratungsangebot für

Pflegebedürftige & Angehörige



Das Leistungsangebot der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) wird häufig als Teilkaskoversicherung bezeichnet. 


Nichts desto trotz ermöglicht das SGB XI bei genauer Betrachtung jedoch ein sehr umfassendes, für die Betroffenen aber nicht immer verständliches und nachvollziehbares Leistungsspektrum. 


Zudem können sich weitere Leistungsansprüche aus dem Gesetz für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) ergeben. 


Wenn Sie sich unsicher fühlen, sich informieren möchten oder eine umfassende und vor allem unabhängige Beratung Rund um die pflegerische Versorgung wünschen, stehe ich Ihnen zur Seite.

  • Ermittlung des Pflege- und Hilfebedarfs in den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Überprüfung bestehender Pflegestufen mit dem tatsächlichen Hilfebedarf
  • Unterstützung in der Antragsstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Unterstützung und Beratung in der Beantragung von Pflegehilfsmitteln / Verbesserung des Wohnumfelds
  • Information über zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Information zu Pflegegeld-, Pflegesach- und Kombinationsleistungen in der häuslichen Umgebung / Organisation der Pflege zu Hause
  • Unterstützende Teilnahme an der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
  • Unterstützung im Widerspruchsverfahren / bei Versagung einer Pflegestufe
  • Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige


Die Beratung erfolgt in jedem Fall unabhängig und neutral, das heißt es steht lediglich der tatsächlichen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen im Fokus. 


Wenngleich ein persönliches Gespräch die optimale Voraussetzung für ein umfassendes Beratungsgespräch ist, so muss dies nicht bedeuten, dass dies immer zwingend erforderlich ist. 


Ob und wann ein persönliches Gespräch oder ein Hausbesuch stattfinden soll, das entscheiden Sie!